Hochschulwahlen im WS 2024/2025
Die Studierenden der Hochschule wählen einmal im Jahr ihre Vertreterinnen und Vertreter in der studentischen und akademischen Selbstverwaltung
Allgemeine Informationen
Einmal im Jahr, in der Regel im Wintersemester, finden die Wahlen zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsräten statt sowie die Wahlen der studentischen Vertreter*innen im Fachbereichsrat und Senat.
Jedes Jahr werden zahlreiche Studierende gesucht, die die Interessen ihrer Mitstudierenden entweder innerhalb des Fachbereiches, aber auch übergreifend im Studierendenparlament oder im Senat vertreten möchten.
Was es dafür gibt? Erfahrungen, Spaß und Anerkennung, Netzwerke und interessante Einblicke in die Hochschulstruktur. Was es kostet? Mitunter etwas Zeit und zähes Verhandeln, ehe Änderungen und Verbesserungen auf demokratischem Weg durchgesetzt werden können.
Das sollte Euch aber nicht abhalten: Nur Mut - es geht um Eure Studienzukunft!
- von Montag, dem 11.11.2024, bis Freitag, dem 15.11.2024 - Offenlegung des Wählerverzeichnisses -
- bis Montag, dem 18.11.2024 – Frist für Rückmeldungen über antretende Listen für das
Studierendenparlament - Mittwoch, dem 20.11.2024 - Ablauf der Frist für Widersprüche gegen das Wählerverzeichnis
- von Montag, dem 2.12.2024 (9 Uhr), bis Montag, dem 16.12.2024 (12 Uhr) - Einreichung von Wahlvorschlägen & Bewerbungen
- von Montag, 27.01.2025 (9 Uhr), bis Montag, 10.02.2025 (12 Uhr) - Durchführung der Hochschulwahlen
- bis Mittwoch, dem 12.02.2025 - Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- Mittwoch, dem 26.02.2025 (23.59 Uhr) - Ablauf der Frist für Wahlanfechtungen
Alle Fristen sind unbedingt einzuhalten!
Wie wähle ich mich in den Fachschaftsrat (Personenwahl)?
Die Wahlen zu den Fachschaftsräten sind Personenwahlen - die Bewerber*innen werden durch die Studierenden des Fachbereiches gewählt.
1. Schritt: Größe der Fachschaftsräte
Die Größe der Fachschaftsräte (FSR) ergibt sich aus der Anzahl der Studierenden des Fachbereiches (= Fachschaft) zu einem bestimmten Stichtag. Da das ganze Wahlprocedere schon Ende Oktober startet (auch wenn die Hochschulwahlen selber erst im Januar/ Februar stattfinden), kann es im Laufe des Semesters zwar Änderungen an der Anzahl der Studierenden des Fachbereiches geben, aber an der Größe des FSR im Zusammenhang mit den Wahlen ändert das dann nichts mehr.
Fachschaften mit bis zu 500 Mitgliedern wählen drei, Fachschaften mit 501 bis 1.000 Mitgliedern wählen fünf, Fachschaften mit 1.001 bis 1.500 Mitgliedern wählen sieben und Fachschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern wählen neun Fachschaftsratsmitglieder. Es gibt jeweils die gleiche Anzahl Stellvertreter*innen.
2. Schritt: Bewerbungsphase I
Während der Bewerbungsphase können sich interessierte Studierende eines Fachbereiches als Kandidat*innen für den Fachschaftsrat bewerben. Bis zum Ende der Bewerbungsphase kann man sein Bewerbung zurück ziehen oder sich doch wieder nominieren.
3. Schritt: Vor der Wahl
Nach Beendigung der Bewerbungsphase wird die Reihenfolge aller Kandidat*innen durch den Wahlvorstand ausgelost. Diese Reihenfolge erscheint dann so auf dem Stimmzettel.
Rücktritte als Bewerber*in sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich - wer nicht mehr für den FSR kandidieren möchte, muss nach der Wahl vom Amt zurück treten.
Damit die Studierenden Eures Fachbereiches wissen, wen sie wählen können und sollten, bekommen alle Bewerber*innen vorab die Möglichkeit, sich mittels eines kurzen Fragebogens auf unserer AStA-Webseite vorzustellen.
4. Schritt: Wahlen und wählen
Im Vorfeld (und bei Online-Wahlen auch während) der Hochschulwahlen könnt Ihr über Euren aktuellen FSR natürlich auch Wahlkampf machen, damit Ihr möglichst viele Stimmen der Fachschaft bekommt.
5. Schritt: Nach der Wahl
Nach der Wahl und Auszählung der auf die einzelnen Personen entfallenen Stimmen wird die Zusammensetzung des neuen Fachschaftsrates ermittelt. Je nach Stimmenanzahl ziehen so viele Menschen in den FSR, wie Plätze vorhanden. Dann folgen die Stellvertretungen in gleicher Anzahl, sofern natürlich vorhanden. Alle anderen bleiben Nachrücker*innen für den Fall von Rücktritten o.ä.
6. Schritt: Beginn Amtszeit
Ab 1. April beginnt dann die Amtszeit des neu gewählten Fachschaftsrates. Diese dauert bis zum 31. März des Folgejahres. Der vorherige FSR organisiert hoffentlich eine gute Übergabe und lädt im besten Fall zu einer Konstituierenden FSR-Sitzung ein.
Wie gründe ich eine Liste für das Studierendenparlament?
Bevor bei den Hochschulwahlen das Studierendenparlament überhaupt gewählt werden kann, braucht es im Vorfeld dafür schon eine gewissen Vorarbeit.
Im Studierendenparlament (StuPa) werden ja Listen gewählt und mit den Listen dann auch die Personen, die sich für diese Listen aufgestellt haben. In der "Wahlbekanntmachung Nr. 1 für die Wahlen zum Studierendenparlament und den Fachschaftsräten" wird eine Deadline (18.11.2024) mitgeteilt, bis wann mögliche Listen eingereicht werden können.
1. Schritt: Einreichung von Listen für das nächste Studierendenparlament
Dafür reicht es, wenn sich Interessierte zusammenfinden (natürlich gehen auch Einzelpersonen) und ein kurzes Programm erarbeiten: Was ist die Liste, was will sie für die Studierendenschaft erreichen? Das wird zusammen mit einer Kontaktperson (= vorläufige Listensprecher*in und Ansprechperson) bis zum Ende der Frist bei der Geschäftsstelle des AStA der h_da per Mail eingereicht.
2. Schritt: Bewerbungsphase I
Die Reihenfolge der antretenden StuPa-Listen wird vorab vom Wahlvorstand ausgelost und ist dann verbindlich sowohl während der Bewerbungsphase als auch auf dem Stimmzettel.
Während der Bewerbungsphase können sich interessierte Studierende als Kandidat*innen in Eurer StuPa-Liste eintragen. Damit sie wissen, für was sie sich bewerben, werden das Programm und der Kontakt zumindest auf der AStA-Webseite veröffentlicht. Unabhängig davon steht es den antretenden Listen auch frei, für sich zu werben und so viele an einer StuPa-Arbeit interessierte Studierende zu bekommen.
3. Schritt: Bewerbungsphase II
Damit eine StuPa-Liste aber auch tatsächlich zur Wahl zugelassen werden kann, braucht es mind. 50 Unterstützer*innen. Im Rahmen der Bewerbungsphase haben alle Studierenden die Möglichkeit, eine Unterstützung entweder pauschal für alle antretenden StuPa-Listen oder nur für "ihre" Liste abzugeben. In dem Online-Bewerbungstool lässt sich dieser Teil leider noch nicht perfekt darstellen, aber wir hoffen, durch eine ausführliche Erklärung auf den entsprechenden Seiten das Thema verständlich abzubilden.
4. Schritt: Vor der Wahl
Nach Beendigung der Bewerbungsphase bekommen alle Listensprecher*innen die Namen und Mailadressen ihrer Listenbewerber*innen zugeschickt mit der Aufforderung, bis zu einer neuen Deadline die Reihenfolge der Kandidat*innen zu besprechen und festzulegen. Diese wird dann auch so auf dem Stimmzettel erscheinen und - je nach Stimmenanteil nach der Wahl - ziehen die Menschen auch so in das Studierendenparlament.
Änderungen der Reihenfolge sind spätestens ab dem Moment der Mitteilung nicht mehr möglich und Rücktritte als Bewerber*in auch nicht.
Bis zu der Einreichungsfrist kann auch das Programm aktualisiert werden, wobei das ursprüngliche Kurzprogramm in seinen Grundzügen erhalten bleiben muss. Auch kann ein*e neue Listensprecher*in oder Kontakt bestimmt und mitgeteilt werden.
5. Schritt: Wahlen und wählen
Im Vorfeld (und bei Online-Wahlen auch während) der Hochschulwahlen könnt Ihr als antretende Liste natürlich Wahlkampf machen, damit Ihr möglichst viele Stimmen der Studierendenschaft bekommt.
6. Schritt: Nach der Wahl
Nach der Wahl und Auszählung der auf die einzelnen StuPa-Listen entfallenen Stimmen wird die Zusammensetzung des neuen Studierendenparlaments berechnet. Je nach gewonnener Platzanzahl ziehen so viele Menschen Eurer Liste in das Parlament. Sofern vorhanden, folgt die gleiche Personenanzahl als Stellvertretungen in das StuPa und alle anderen bleiben Nachrücker im Fall von Rücktritten o.ä.
7. Schritt: Beginn Amtszeit
Ab 1. April beginnt dann die Amtszeit des neu gewählten Studierendenparlaments. Diese dauert bis zum 31. März des Folgejahres. Das Präsdium des vorherigen StuPas lädt zur ersten, zur Konstituierenden StuPa-Sitzung ein.
Was wird wie gewählt?
Grundlage für die Wahlen zum Studierendenparlament und den Fachschaftsräten ist die Wahlordnung der Studierendenschaft.
Die Wahlen zu den Fachschaftsräten sind Personenwahlen, d.h. Ihr könnt aus dem Pool der Bewerber*innen für den Fachschaftsrat die Personen wählen, die Euch für das Amt am geeignesten erscheinen.
Die Wahlen zum Studierendenparlament sind Listenwahlen. Dies bedeutet, dass Ihr die Liste wählen könnt, von der Ihr Euch am wahrscheinlich besten vertreten fühlen werdet.
Grundlage für die Wahlen zum Senat und den Fachbereichsräten ist die Wahlordnung der Hochschule Darmstadt. Die Wahlen für die Gremien können personalisierte Listenwahlen sein, bilden sich allerdings keine Listen, so ist es eine Personenwahl.
Grafik "Wer wählt wen oder was?"
Größe der Fachschaftsräte für die Hochschulwahlen im WS 2024/ 2025
Nach § 35 der Satzung der Studierendenschaft richtet sich die Größe der Fachschaftsräte nach Anzahl der Studierenden im Fachbereich. Mit Stichtag vom 21.10.2024 waren in den Fachbereichen immatrikuliert:
- FB A – 1.401 Studierende | Größe des Fachschaftsrates = 7 Mitglieder + 7 Stellvertretungen
- FB BU – 1.146 Studierende | Größe des Fachschaftsrates = 7 Mitglieder + 7 Stellvertretungen
- FB CuB - 578 Studierende | Größe des Fachschaftsrates = 5 Mitglieder + 5 Stellvertretungen
- FB EIT – 1.772Studierende | Größe des Fachschaftsrates = 9 Mitglieder + 9 Stellvertretungen
- FB G - 418 Studierende | Größe des Fachschaftsrates = 3 Mitglieder + 3 Stellvertretungen
- FB GW - 886 Studierende | Größe des Fachschaftsrates = 5 Mitglieder + 5 Stellvertretungen
- FB I – 1.925 Studierende | Größe des Fachschaftsrates = 9 Mitglieder + 9 Stellvertretungen
- FB MD – 1.866 Studierende | Größe des Fachschaftsrates = 9 Mitglieder + 9 Stellvertretungen
- FB MK – 1.019 Studierende | Größe des Fachschaftsrates = 7 Mitglieder + 7 Stellvertretungen
- FB MN - 373 Studierende | Größe des Fachschaftsrates = 5 Mitglieder + 5 Stellvertretungen
auf Grund eines Beschlusses auf der 8. Sitzung des 53. Studierendenparlaments am 22.10.2024 nach § 35 Abs. 3 Satzung der Studierendenschaft - gültig für die Amtszeit 2025/ 2026 - FB S – 1.013 Studierende | Größe des Fachschaftsrates = 7 Mitglieder + 7 Stellvertretungen
- FB W – 1.757 Studierende | Größe des Fachschaftsrates = 9 Mitglieder + 9 Stellvertretungen
Wahlvorstand & Wahlbüro
In den Wahlvorstand für die Wahlen zum 54. Studierendenparlament und den Fachschaftsräten im Wintersemester 2024/ 2025 wurden gewählt:
- Victoria Rafflenbeul (FB GW) - Vorsitz
- Nicolas Bach (FB MD) - Stellvertretung
- Sebastian Schlegel (FB EIT)
sowie als Stellvertretungen
- Rebekka Carlow (FB MD)
- N.N.
- N.N.
Es gibt also noch freie Plätze und die nächste StuPa-Sitzung ist am 5.11.2024.
Das Wahlbüro für die Wahlen zum Studierendenparlament und den Fachschaftsräten befindet sich in der Geschäftsstelle des AStA (siehe "Kontakt") und ist zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle erreichbar. Darüber hinaus ist das Wahlbüro sowie der Wahlvorstand über info@asta.h-da.de per E-Mail zu erreichen.
Wahlbekanntmachungen
- Wahlbekanntmachung Nr. 1 (pdf)