Parkplätze an der h_da
Seit November 2023 gibt es nur noch kostenpflichtige Parkplätze an der h_da.
Informationen zu den beschrankten Parkplätzen
Die kostenpflichtigen Parkplätze sind nicht unser liebstes Thema, aber wir möchten alle Studierenden noch einmal kurz über das Procedere informieren. Immerhin ist es für die Studierenden, die darauf angewiesen sind, auf Dauer günstiger als die täglichen Strafzettel für Falschparken.
Parkberechtigungsanträge können über das Parkflächen-IT-Ticketsystem unter https://sd.h-da.de online gestellt werden. Dort findet Ihr unter "Sonderfunktion" in der linken Spalte die Rubrik "Parkberechtigungen beantragen".
Die Gebühren betragen für WS 2023/ 2024 62,50 EUR, ab Sommer 2024 75 EUR.
Schwerbehinderte Personen können eine unentgeltliche Parkberechtigung beantragen.
Die Zu- und Ausfahrt der beschrankten Parkflächen erfolgt grundsätzlich über die Campuscard. Die Freischaltung der Campuscard erfolgt automatisch nach Bezahlung über das Ticketportal. Studierende erhalten ausschließlich eine Parkberechtigung für den Wasserbauparkplatz.
Nähere Einzelheiten zur Parkraumbewirtschaftung findet Ihr auf der Seite des Parkflächen-IT-Ticketsystems unter https://sd.h-da.de. Bei Fragen wendet Euch bitte per Mail an parkraumbewirtschaftung@h-da.de oder an 06151-533 5533.
(alle Informationen aus dem Kanzler-Rundschreiben vom 12.10.2023)
Stellungnahme des AStA am Parksystem
Sehr geehrtes Hochschulpräsidium, sehr geehrter Senatsvorstand, sehr geehrte Personen in beratender Funktion,
im Namen der Studierendenschaft der Hochschule Darmstadt möchten wir unsere großes Besorgnis und Kritik hinsichtlich des neuen Parkleitsystems äußern, das ab November 2023 eingeführt wird. Wir sind der Überzeugung, dass die derzeitige Umsetzung des Systems nicht im Interesse der Studierenden ist und dringend überarbeitet werden muss, um eine fairere und studierenden-freundlichere Lösung zu finden.
Es ist nicht zu leugnen, dass die Einführung einer Parkgebühr für alle Nutzer*innen, einschließlich der Studierenden, eine finanzielle Belastung darstellt. Wir möchten jedoch insbesondere auf folgende Punkte aufmerksam machen, die aus unserer Sicht eine gerechtere Lösung erfordern:
1. Behandlung bei der Preisbildung: Es ist schwer verständlich, warum Studierende die gleichen Parkgebühren zahlen sollen wie Personen, die an der Hochschule arbeiten. Studierende haben oft begrenzte finanzielle Mittel und sollten daher auch als vulnerablere Gruppe berücksichtigt werden. Die Begründung alle Statusgruppen der h_da gleich zu behandeln, greift unserer Meinung nach zu kurz, vor allem da im weiteren Verlauf ersichtlich wird, dass dieses Argument an anderen Stellen nicht herangezogen, sogar verworfen, wird. Darüber hinaus fehlen die Optionen, das Ticket während des Semesters kündigen zu können, um das Geld anteilig erstattet zu bekommen, sowie die Möglichkeit, das Ticket in einer Fahrgemeinschaft nutzen zu können, welches dazu beitragen könnte, einzelne Studierende partiell zu entlasten.
2. Fehlende Parkplatzgarantie: Das Fehlen von festen Parkplätzen und die Begrenzung durch Durchgangsberechtigungen für ein ganzes Jahr stellt für viele Studierende eine erhebliche Unsicherheit dar. Dies führt zu Unannehmlichkeiten und Stress. Darüber hinaus ist der Verkauf der Tickets nicht beschränkt, welches grade vor dem Hintergrund der wenigen Parkplätze, unverantwortlich ist - Studierende zahlen unter Umständen viel Geld, dafür, dass sie eventuell nie einen Parkplatz haben. Eine solche Form der Geldeinnahme kann nicht toleriert werden.
3. Ungleichheit bei der Parkplatzvergabe: Es ist unverständlich, warum die Anzahl der Parkplätze für Studierende (283 Parkplätze von insgesamt 1.194 Parkplätzen) nicht dem Verhältnis der verschiedenen Statusgruppen entspricht. Die Bereitstellung von ausreichend Parkmöglichkeiten für Studierende sollte eine Priorität sein. Die Zuteilung der Parkplätze für Studierende sollten dem Verhältnis zwischen den Größen der verschiedenen Statusgruppen entsprechen. Es muss sichergestellt werden, dass ausreichend Parkmöglichkeiten für Studierende vorhanden sind. Dies ist der oben angesprochene Punkt, an welchem das Argument der Gleichbehandlung nicht konsequent geführt wird. Dieser Umstand verschleiert, dass die Studierenden den größten Teil der Hochschule ausmachen und diese, an machen Stellen als wirtschaftliches Unternehmen betrachtete, Institution damit auch am meisten finanzieren. Im vorliegenden Parkleitsystem müssen sie dennoch die größten Einbußen ertragen.
4. Ökologische Nachhaltigkeit: Die Integration von umweltfreundlichen Optionen und Anreizen für nachhaltige Mobilität muss in Betracht bezogen werden. Das neue Parkleitsystem scheint nicht im Einklang mit den Bemühungen zu stehen, einen grüneren Campus zu schaffen und die Umweltauswirkungen zu minimieren. Vor allem, da das System dieses Parkleitsystems mehrfach lediglich als Testlauf abgetan wurde und damit in Aussicht gestellt werden sollte, dass die Lösung in einem Jahr sowohl ökologisch als auch sozial besser aufgestellt sein soll. Aber auch eine Testphase kann sinnvoll, langfristig und damit nachhaltig geplant werden. Des Weiteren sehen wir es als unumgänglich, generell den Ausbau eines Parkleitsystems anzuprangern ohne ersichtliche Bemühungen den Campus auch ohne Auto gut erreichen zu können.
Wir weisen darauf hin, dass wir nicht per se gegen Veränderungen sind, es allerdings als unsere Aufgabe verstehen, vehement für eine gerechte, nachhaltige und studierendenfreundliche Lösung eintreten. Wir bitten Sie deshalb ausdrücklich, das neue Parkleitsystem zu überdenken und die genannten Kritikpunkte der Studierenden in Ihre Überlegungen einzubeziehen – gern auch vor Ablauf der einjährigen Testphase, zum nächsten Semester. Darüber hinaus fordern wir, nach Schließung der Mobilitätskommission, dass weiterhin Studierende am Prozess der Entwicklung eines möglichen Parkleitsystems beteiligt werden.
Mit freundlichen Grüßen
der Allgemeine Studierendenausschuss
Darmstadt, am 30.10.2023