AStA der h_da
Heisst es der, die oder das AStA? Die Abkürzung steht für "der Allgemeine Studierendenausschuss"

Allgemeine Informationen
Der AStA ist die Vertretung der studentischen Interessen für alle Studierenden der Hochschule - gegenüber der Hochschulleitung und den Verwaltungseinrichtungen sowie Lehrenden, aber auch gegenüber dem Studierendenwerk und anderen Organisationen, die mit studentischen Belangen im weitesten Sinne zu tun haben.
Die Aufgaben des AStA als Vertretung der Studierendenschaft ergeben sich aus dem Hessischen Hochschulgesetz (§ 84 HessHG):
Aufgaben der Studierendenschaft:
- Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten selbst. Sie wirkt an der Selbstverwaltung der Hochschule mit.
- Die Studierendenschaft hat folgende Aufgaben:
- Vertretung der Gesamtheit ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse,
- Wahrnehmung der hochschulpolitischen Belange ihrer Mitglieder,
- Wahrnehmung der wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden, soweit sie nicht dem Studentenwerk oder anderen Trägern übertragen sind,
- Pflege überregionaler und internationaler Studierendenbeziehungen,
- Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,
- Unterstützung kultureller und musischer Interessen der Studierenden,
- Förderung des freiwilligen Studierendensports, soweit nicht die Hochschule dafür zuständig ist.
AStA-Sitzungen und Informationen für Antragsteller*innen
Während der Vorlesungszeiten: Die öffentlichen Sitzungen des AStA finden wöchentlich dienstags ab 18.30 Uhr statt - wenn allerdings einmal monatlich eine StuPa-Sitzung ansteht,. fällt die AStA-Sitzung aus. Wann und wo genau die einzelnen Termine sind, ist im Kalender nachlesbar.
Während der Semesterferien finden die AStA-Sitzungen unregelmäßig statt! Am besten ist es, vorher kurz anzufragen.
Gäste sind in jedem Fall immer gern und herzlich willkommen!
Hinweis für externe Antragsteller*innen (also Nicht-AStA):
Bei Anliegen, die im AStA auf der Sitzung vorgetragen werden sollen, gilt folgende Regelung: für (Finanz-) Anträge und sonstige Anliegen ist das entsprechende Referat/ AG vorab zu konsultieren. Im Zweifel, falls sich kein Referat/ AG eindeutig zuordnen lässt oder dieses nicht besetzt ist, ist das Finanzreferat zuständig.
Deadline dafür ist der Montag vor der Sitzung bis 12 Uhr. Die Referent*innen bzw. AG-Leitungen werden das Thema auf der Sitzung einbringen.
In Ausnahmefällen (z.B. wegen Dringlichkeit) kann eine Ausnahme von der Regelung auf der AStA-Sitzung beschlossen werden.