Vorsorgliche Rückmeldung & Prüfungen aus dem WS 21/22 im SoSe 2022
1. Für Studierende, die im SoSe 2022 noch letzte Prüfungsleistungen aus dem WS 2021/ 2022 ablegen müssen und ansonsten fertig mit dem Studium wären
Wenn Ihr im April, also im kommenden Sommersemester, noch Prüfungsleistungen ablegen müsst, die eigentlich ins Wintersemester gehören, und ansonsten mit dem Studium fertig wärt, ist eine Rückmeldung zum SoSe 2022 nicht erforderlich. Falls Ihr wider Erwarten die Prüfungsleistung nicht bestehen solltet, ist eine nachträgliche Rückmeldung (ohne Säumniszuschlag) für das kommende Sommersemester bis zum 12.05.2022 möglich.
Das betrifft allerdings nicht das Kolloquium für die Abschlussarbeit - für dieses müsst Ihr immatrikuliert sein!
Als Prüfungszeiträume wurden der Zeitraum vom 19.02. bis 14.04.2022 festgelegt.
Dies ist ein Präsidiumsbeschluss vom 17.11.2021.
Bedenkt bitte, dass Ihr dann in den zwei Wochen auch kein Semesterticket mehr habt!
2. Vorsorgliche Rückmeldung zum Sommersemester 2022
Wenn Euch alles zu unsicher ist und Ihr auf der sicheren Seite sein wollt, dann könnt Ihr Euch vorsorglich für das Sommersemester 2022 zurück melden. Wenn Ihr dann alle offenen Prüfungsleistungen aus dem Wintersemester besteht, könnt Ihr bis zum 30.04.2022 auf Antrag an das Student Service Center den kompletten Semesterbeitrag erstattet bekommen. Dazu muss zeitgleich ein Antrag auf Exmatrikulation zum 31.03.2022 gestellt werden. Die Unterlagen findet Ihr auf den Webseiten des SSC.