Semesterbeitrag komplett überweisen
In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen, ob man das Semesterticket bei der Überweisung des Semesterbeitrages abwählen oder ausschliessen kann, daher:
Die Hochschule zieht den Semesterbeitrag für den AStA und das Studierendenwerk ein und prüft nur, ob der Betrag vollständig eingegangen ist. Sie ist nicht für mögliche Teilerstattungen zuständig. Deshalb muss der Semesterbeitrag komplett überwiesen werden, denn sonst droht eine Exmatrikulation wegen nicht vollständiger Rückmeldung/ unbezahltem Beitrag.
Sollte ein Grund für Rückerstattung des Semestertickets bestehen (z.B. Urlaubssemester, Praktikum/ Abschlussarbeit außerhalb des RMV-Gebietes u.a.m.), dann kann im Oktober ein Antrag beim AStA gestellt werden. Denn dieser ist als Vertragspartner mit dem RMV für die Prüfung von Rückerstattungen zuständig.
Eine Erstattung wegen Nichtnutzung aus den verschiedensten Gründen ist allerdings nicht möglich.