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RMV-Semesterticket

alle Informationen rund um das RMV-AStA-Semesterticket

Informationen zum geplanten "Deutschlandticket"

Leider liegen uns für das ab Mai 2023 geplante "Deutschlandticket" noch keine Informationen im Zusammenhang mit dem RMV-Semesterticket vor.

Sobald wir diese haben, veröffenltichen wir sie hier.

Antrag auf Rückerstattung des RMV-Semestertickets/ Application for reimbursement of the RMV semester ticket

Die Online-Antragstellung auf Rückerstattung des RMV-Semestertickets ist denkbar einfach:

  1. Du gehst auf "Hier Deinen Antrag stellen", füllst die mit einem Sternchen gekennzeichneten Pflichtfelder aus und schickst den Antrag ab. Im ersten Schritt ist es noch nicht notwendig, den Nachweis für den Antragsgrund mitzusenden.
  2. Anschliessend bekommst Du eine E-Mail an die angegebene Mailadresse mit einem Link, den Du aktivieren musst. Bitte kontrolliere auch Deinen Spam-Ordner nach einer Mail von uns.
  3. Im weiteren Verlauf kannst Du Dich mit Deiner Mailadresse und dem Passwort einloggen und entweder fehlende Nachweise hochladen oder Dich über den Status der Antragsbearbeitung informieren.
  4. Auf jeden Fall muss bis zum Ende der Nachreichfrist der Studienausweis im Original zugeschickt worden sein.
  5. Sofern der Antrag vollständig ist (also inkl. Nachweise und Zusendung der CampusCard), wird der Betrag für das Semesterticket auf das aufgeführte Konto überwiesen.
  6. Der Studienausweis wird an Dich zurück geschickt, sobald der Antrag bearbeitet ist und Du uns einen adressierten und frankierten Rücksendeumschlag zusammen mit Deiner CampusCard zuschickst. Andernfalls verbleibt die Karte im AStA und kann dort abgeholt werden.

Das Online-Antragsformular ist immer schon wenige Tage vor der eigentlichen Antragsfrist freigeschaltet.

Information about refund of Semesterticket

The procedure

  • Application deadlines:

    for the winter semester: Application via the online form from 1. - 31.10., subsequent submission of the proof via your account and the original student ID (CampusCard) sent by post until 11.11.

    for the summer semester Application via the online form from 1. - 30.04., subsequent submission of the proof via your account and the original student ID (CampusCard) sent by post until 12.05.

  • The campuscard with the validity period for the new semester must be submitted to the AStA, they will - as long as all other documents are available for an exemption – delete the electronic entry for the RMV ticket.
  • For a following semester the exemption must be be requested again.

  • Please use the online form to apply for a refund of the semester ticket (an English translation of the application website will follow).

The application

  • the applicant needs proof for all given reasons of a refund. A complete application includes:

    • the online application
    • proof of the reason for the refund (via online application or your account)
    • student identification in the original (Campus Card) sent by post
    • a stamped addressed envelope for the return of the Campus Card
  • incomplete applications will not be considered for refund.

  • the amount will be transferred to the respective bank account after the deadline for applications (cash payment is not available)

  • the application reason "health situation" may be imposed at any time during the semester and the subsequent semester to 30.04. or 31.10. In this case, please contact the AStA office.

Required documents - in addition to the student ID in the original

  • when going abroad due to studying for at least 3 months of application semester: confirmation of the department or a confirmation of the foreign university or equivalent

  • at internship outside the RMV area for at least 3 months of application semester: confirmation of the department or copy of the contract or equivalent

  • when writing thesis outside the RMV area for at least 3 months of application semester: confirmation of the department or copy of the contract or equivalent

  • when you double study at two universities within the RMV area: copy of student ID the other university for the semester ticket imprint

  • with severe disability which is entitled to transport of the severely handicapped and the associated token: copy of a disabled ID together with the associated token

  • with leave because of a holiday semester: a copy of the approval letter of the SSC

  • when the conditions for the finals are made and there is no presence at the university required, including the true residence is outside the scope of the RMV-semester tickets: confirmation of the department or examination office and registration card of the registration office on the main - and secondary residence

  • with a health situation, which makes the use of the transport of the RMV impossible for at least 3 months of each semester: medical certificate (the certificate for appling for a holiday semester at the SSC is not enough!)

  • when you possess a “Landesticket Hessen”: copy of the ticket with sufficient validity throughout the semester in which you hand in the refund formulary

Further Information

  • The application semester is always the summer or winter semester. Example: If your completed an internship outside the RMV area during the summer semester, the summer semester is the application semester. So for a refund of the semesterticket you need to be at least three months outside the RMV area during the period from 1.04. to 30.09.

  • Since the student ID accompanies you to the end of study, you need it back, of course. If you send an application by post, make sure to ad a self-addressed stamped envelope.

    • to be send back by registered mail: here is an envelope (postage currently 0.80 EUR) with the label "registered" (available from Deutsche Post) necessary. The AStA of h_da accepts no responsibility for loss.

    • to be sent back as a normal letter: there goes an envelope with the actual Porto. The AStA of h_da accepts no responsibility for loss.

    • to be picked up (at best only at personal submission of the application).

Gegenstand des Semestertickets

Das Semesterticket ist auf der Campuskarte aufgedruckt und wird automatisch mit den Semesterbeiträgen bei der Einschreibung oder Rückmeldung bezahlt. Mit diesem kannst Du alle Regionalzüge, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen (Trams) und Busse im gesamten Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) nutzen.

Das Ticket ist eine persönliche Zeitfahrkarte, die nicht übertragbar ist. Die Mitnahmeregelungen der Zeitkarten im Erwachsenentarif gelten leider nicht.

Dafür gilt das Semesterticket immer schon einen Monat vor Beginn des eigentlichen Semesters: im Sommersemester kann man vom 1. März bis zum 30. September beliebig viele Fahrten unternehmen, im Wintersemester vom 1. September bis zum 31. März.

Warum ein Semesterticket?

„In dem Bestreben, die sozialen und wirtschaftlichen Belange der Studierenden wahrzunehmen und die Mobilität der Studierenden mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten, schließen RMV und der AStA nachfolgende Vereinbarung: […]“

heißt es in der Präambel des Vertrags zwischen AStA und RMV.

Das Semesterticket funktioniert nach dem Solidarprinzip - alle müssen den Betrag im Rahmen der Immatrikulation bzw. Rückmeldung bezahlen, daher ist es im Vergleich zu den regulären Zeitfahrkarten sehr günstig.

Auch für diejenigen unter Euch, die das Ticket nur selten benutzen, ergibt sich auch bei geringer Inanspruchnahme ein Preisvorteil gegenüber dem Kauf von Einzelfahrkarten.

Gerade wenn man das Ticket bereits in der Tasche hat, wird die Hemmschwelle zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wesentlich kleiner. Die Herabsetzung dieser Hemmschwelle ist ein weiterer wichtiger Grund für das Semesterticket. Mit der Straßenbahn fahren fällt leichter, wenn man sich keine Gedanken über die Tarife machen muss und nicht bei jeder Fahrt Kleingeld aus der Tasche gekramt werden muss.

Gründe für eine Erstattung des RMV-Semestertickets

Trotzdem können nicht immer alle das Semesterticket nutzen und sich daher, sofern eine der folgenden Antragsgründe nachweislich zutrifft, den Betrag erstatten lassen:

  • Auslandsaufenthalt auf Grund des Studiums für mind. 3 Monate im Antragssemester oder Praktikum bzw. Abschlussarbeit außerhalb dem Geltungsbereich des RMV-Semestertickets für mind. 3 Monate im Antragssemester (benötigte Unterlagen: z.B. Bescheinigung des International Office oder des Fachbereiches, Bestätigung der ausländischen Hochschule, Vertrag mit dem Unternehmen oder eine Bestätigung des Unternehmens)
  • Doppelstudium an zwei Hochschulen im Geltungsbereich des RMV-Semestertickets (benötigte Unterlagen: Studienausweis der anderen Hochschule mit dem RMV-Aufdruck und gültig für das Antragssemester)
  • Schwerbehinderung mit Anspruch auf Beförderung und Besitz des Beiblattes zum Schwerbehinderten-Ausweis sowie der zugehörigen Wertmarke (benötigte Unterlagen: Ausweis samt Wertmarke, welche noch mind. 3 Monate im Antragssemester gültig sein sollte)
  • Urlaubssemester
    (benötigte Unterlagen: Genehmigungsschreiben des SSC oder aktueller Immatrikulationsbescheinigung mit dem Aufdruck "beurlaubt")
  • Promotion
    (benötigte Unterlagen: Immatrikulationsbescheinigung mit dem Aufdruck "Promotion")
  • wenn die Voraussetzungen zur Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllt sind und es keine Präsenzverpflichtungen an der Hochschule gibt und der Wohnsitz sowie tatsächliche Aufenthaltsort sich außerhalb dem Geltungsbereich des RMV-Semestertickets befindet
    (benötigte Unterlagen: für den Teil der Hochschule - eine aktuelle Bestätigung des Fachbereiches (aus dem Antragssemester) // für den Teil mit dem Wohnsitz - eine Bestätigung der Einwohnermeldebehörde. Bitte keinen Mietvertrag oder Kopie Personalausweis/ Aufenthaltskarte o.ä. zusenden!)
  • gesundheitliche Situation, die eine Nutzung der Verkehrsmittel des RMV für mind. 3 Monate im laufenden Semester unmöglich macht
    (benötigte Unterlagen: ärztliches Attest, welches genau dies aussagt - der Nachweis für die Beantragung eines Urlaubssemesters ist nicht ausreichend)
  • Besitz des Landes-Ticket Hessens (keine Schüler-, Job- oder Mobi-Tickets)
    (benötigte Unterlagen: unterschriebenes LandesTicket Hessen)
  • ACHTUNG: die Campuskarte wird für jeden Antragsgrund im Original benötigt!

Wenn keiner der oben aufgeführten Gründe auf Dich zutrifft, kann das RMV-Semesterticket auch nicht erstattet werden.

Hinweis: Der Antragsgrund "gesundheitliche Situation" kann jederzeit während des laufenden Semesters gestellt werden, spätestens jedoch bis zum Ende der Antragsfrist im Folgesemester (31.10. bzw. 30.04.). Wenn der Antrag während der Online-Frist rückwirkend für das vergangene Semester oder außerhalb der regulären Fristen gestellt wird, nutze bitte folgendes Formular (pdf). Dann und auch nur dann wird noch ein Papierantrag akzeptiert.

Preise und Fahrkarte

Der Preis für das Semesterticket orientiert sich an der durchschnittlichen jährlichen Preiserhöhung des Azubi-Tickets des RMV und kostet

  • ab Sommersemester 2018: 123,39 EUR
  • ab Sommersemester 2020: 125,22 EUR
  • ab Sommersemester 2022: 128,99 EUR
  • ab Sommersemester 2023: 135,23 EUR

Diese Kosten werden mit dem Semesterbeitrag bei der Einschreibung/ Rückmeldung automatisch mitbezahlt.

Als Fahrkarte gilt der gültig validierte Studienausweis (CampusCard) mit dem Vermerk "RMV-Semesterticket" und ein gültiger Personalausweis (oder ein Internationaler Studierendenausweis, Führerschein oder irgend etwas anderes mit einem Foto). 

Internationale Studierende, deren Reisepass wegen des dort eingetragenen Visums bedeutend wichtiger ist als ein relativ leicht zu ersetzender Personalausweis für Deutsche, haben die Möglichkeit, beim RMV (z.B. HEAG-Büro am Luisenplatz) eine Kundenkarte zu beantragen. Diese wird dann als ausreichende Legitimation anerkannt.

Sollte man eines von beiden vergessen haben, dann gilt dies als "Schwarzfahrt" und die üblichen 60 EUR sind fällig. Ganz so schlimm ist es dann aber doch nicht - da man ja eigentlich im Besitz einer Fahrkarte ist, gibt es auch die Möglichkeit, diese innerhalb von 7 Tagen nachzureichen. Dies tut man bei dem Verkehrsunternehmen, in dessen Fahrzeug man kontrolliert wurde. Es sind dann aber noch 7 EUR Bearbeitungsgebühr zu zahlen.

Geltungsbereich des Semestertickets

Im RMV-Gebiet sind generell alle Busse, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen und die Züge des Nahverkehrs (Regionalbahn, StadtExpress, RegionalExpress) nutzbar. Bei besonderen Leistungen der Verkehrsunternehmen, wie z.B. den Nachtbussen in Frankfurt oder dem AIRLiner der HEAG, sind Zuschläge zu bezahlen.

Übergangsbereiche: Das Semesterticket gilt im gesamten Verbundgebiet des RMV. Da dieses aber schon direkt südlich von Darmstadt endet, wurde eine Zusatzvereinbarung mit dem Verkehrsbund Rhein-Neckar (VRN) getroffen, welche die Nutzung auf einen Übergangsbereich bis Weinheim ausdehnt (Tarifgebiete 45, 46, 47, 4810, 4830, 4850, 4870, 67).

Nach Norden kann mit dem Semesterticket der Übergangsbereich des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) genutzt werden, namentlich die Tarifgebiete 80 bis 89 sowie die Tarifgebiete 8510 und 8530.

Damit kann ab sofort das gesamte Übergangstarifgebiet des NVV mit dem Studienausweis und ohne Mehrkosten befahren werden.

Zur Weiterfahrt über das Verbundgebiet hinaus, können ab der Grenze des Verbundgebietes RMV-Anschlussfahrkarten gelöst werden.

Übersichtskarte Geltungsbereich

Geltungsbereich_Semesterticket

 

Anschluss-Semestertickets

Anschlussfahrkarten in den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN)

Wer gern das komplette Gebiet des VRN mitnutzen will, da sie oder er in Mannheim oder Heidelberg wohnt und an der Hochschule Darmstadt studiert, hat die Möglichkeit das VRN-Anschluss-Semesterticket zuzukaufen. Dies ist an jedem Bahnhof im VRN-Gebiet gegen Vorlage von Studien- und Personalausweis möglich. 

Das Semesterticket kann zu jedem Monatsersten erworben werden und gilt für sechs Monate. Es gilt nur in Verbindung mit einem Studienausweis der h_da sowie einem amtlichen Lichtbildausweis.

Anschlussfahrkarten in den Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN)

Auch der Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) bietet ein Zusatzsemesterticket für das gesamte RNN-Gebiet an. Es kostet ist über die Kundenbüros des RNN erhältlich.

Anschlussfahrkarten ins Gebiet des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV)

Das Semesterticket gilt auch im Übergangsgebiet zum NVV, jedoch nicht im gesamten NVV. Du kannst mit deinem Semesterticket beispielsweise bis nach Bebra, nicht jedoch bis Kassel fahren. Leider gibt es für den NVV kein Anschluss-Semesterticket. Wer dennoch regelmäßig über die Grenzen des Gültigkeitsgebiets des Semestertickets hinaus fahren möchte, kann im NVV Ausbildungszeitkarten als Anschlusstickets kaufen. Bei gelegentlichen oder spontanen Fahrten kann ein Anschlussfahrschein am Handy gekauft werden. In den Bahnen der cantus-Verkehrsgesellschaft findet sich darüber hinaus ein Automat im Zug.

Anschlussfahrkarten ins Gebiet der Verkehrsgemeinschaft am bayrischen Untermain (VAB)

Alle Studierenden, die regelmäßig ins Gebiet der VAB fahren, können sich als Anschlussfahrkarte VAB-Zeitkarten im Auszubildendentarif kaufen. Besonders interessant ist dabei das TicketEasy, eine Netzkarte im Abo für den gesamten VAB, die monatlich knapp 60 Euro kostet. Natürlich können mit diesem Anschlussticket nicht nur die Züge des Regionalverkehrs, sondern auch die Busse benutzt werden.

Für diejenigen, die nur ab und zu Richtung Aschaffenburg fahren möchten, gibt es auch eine Möglichkeit Anschlussfahrkarten zu kaufen ohne in Babenhausen aussteigen zu müssen. Bei der/ dem Zugbegleiter*in können Anschlussfahrkarten ins VAB-Gebiet gelöst werden. Dazu musst Du Dich noch vor dem letzten Halt im Gültigkeitsbereich des Semestertickets (Grenzbahnhof Babenhausen oder Großkrotzenburg) aktiv bei ihr/ ihm melden und sie bzw. ihn informieren, dass Du eine Anschlussfahrkarte benötigt. Du erhältst dann eine Fahrkarte zum RMV-Tarif ab dem Grenzbahnhof bis zu Deinem Ziel im VAB.

Wenn man beispielsweise von Darmstadt über Babenhausen nach Aschaffenburg fährt, wäre es ab Babenhausen die Preisstufe 3, so dass die Einzelfahrkarte für Erwachsene 3,00 Euro kostet. Dabei darf vom Zugbegleiter kein Bedienungszuschlag gefordert werden. In der Gegenrichtung musst du am Automaten ebenfalls eine normale Einzelfahrkarte bis Babenhausen lösen. Auf den Zügen der Kahlgrundbahn (Zuglinie 56) ist es noch einfacher, denn es befinden sich im Fahrzeug Fahrkartenautomaten, die dann ab dem Bahnhof Großkrotzenburg den Kauf der Fahrkarte bis zum endgültigen Ziel erlauben. Ein Verkauf der Einzelfahrkarten von Babenhausen oder Großkrotzenburg bis zu Zielen im VAB an Vorverkaufsstellen von RMV oder DB AG ist leider nicht möglich.

Anschlussfahrkarten ins Gebiet der Verkehrsgemeinschaft Westfalen Süd (VGWS)

Bei Fahrten in Richtung Siegen können Anschlussfahrkarten ab dem Grenzbahnhof Dillbrecht bei den Zugbegleiter*innen gelöst werden. Hier ist es wie bei den anderen Verbindungen über die Tarifgrenzen wichtig, sich frühzeitig an das Bahnbegleitpersonal zu wenden, im besten Falle direkt am Bahnsteig.

Fahrgastrechte

Studierende mit Semesterticket gelten ebenso wie alle anderen als Fahrgäste und können daher die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Anspruch nehmen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, ist ein Erstattungsantrag auszufüllen, den es auf der Website des RMV oder in den RMV-Mobilitätszentralen gibt. Im Folgenden werden kurz die wichtigsten Fahrgastrechte zusammengefasst.

Mitnahmeregelung

Eigene Kinder bis 5 Jahre (einschließlich) können auf das Semesterticket mitgenommen werden.

Anspruch auf Entschädigung

Wer mit dem Semesterticket mit dem Zug unterwegs ist, kann bei einer Verspätung am Zielort von mindestens einer Stunde 1,50 Euro erstattet bekommen. Es werden jedoch erst Erstattungsbeiträge ab 4 Euro ausbezahlt. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Fahrkarte können Entschädigungsfälle jedoch gesammelt werden.

Nutzung eines anderen Zuges

Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielort darf auch ein Zug des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) genutzt werden, der nicht reservierungspflichtig ist. Hierfür ist zuerst eine entsprechende Einzelfahrkarte für den Fernverkehr zu lösen. Die Kosten für die Fahrt können dann anschließend geltend gemacht werden.

Nutzung eines anderen Verkehrsmittels

Ist zu erwarten, dass der Zug mit einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr eine Verspätung von mehr als 60 Minuten hat, können Taxikosten bis maximal 80 Euro geltend gemacht werden. Diese Regelung gilt auch, wenn der letzte fahrplanmäßige Zug des Tages und das Ziel ansonsten nicht vor 24 Uhr erreicht werden kann. Allerdings sind zunächst eventuell zur Verfügung gestellte Ersatzangebote (z.B. Busnotverkehr) zu nutzen.

10-Minuten-Garantie

Für U-Bahn, Straßenbahnen und Busse in der Stadt Frankfurt, der Stadt und dem Kreis Offenbach, der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt es bei Verspätungen von mehr als 10 Minuten Geld zurück (50 Cent pro Fahrt). Nach 21 Uhr können wahlweise auch Taxikosten bis zu 15 Euro erstattet werden. Zu beachten ist, dass die 10-Minuten-Garantie eine freiwillige Leistung ist, so dass Verspätungen auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Streik, Unwetter) von der Erstattung ausgenommen sind. Der Antrag für die Rückerstattung kann online gestellt werden.

Infos und Formulare zu den Fahrgastrechten

Weitere Informationen und die Formulare gibt es online oder in den RMV-Mobilitätszentralen

Sonstige Informationen

Auch wenn Ihr nur wenige Tage im neuen Semester eingeschrieben seid, dann Eure Abschlussarbeit abgebt und das RMV-Gebiet umgehend wieder verlasst: laut Vertrag mit dem RMV ist Exmatrikulation kein Erstattungsgrund für das Semesterticket. In diesem Fall empfehlen wir Euch, ein Urlaubssemester zu beantragen (dies ist möglich, wenn "Rückmeldung wegen Kolloquium oder einem Leistungsnachweis nach Abgabe der Abschlussarbeit" erfolgte) und anschliessend einen RMV-Erstattungsantrag auf Grund "Urlaubssemester" zu stellen.

Weder der AStA noch der RMV haben auf die Ausstellung des Studienausweises rechtlichen oder technischen Einfluss und Verzögerungen sind dabei weder vom AStA noch vom RMV zu vertreten. Falls jemand seinen neuen Ausweis nicht rechtzeitig zum Semesterstart erhalten hat, möge er/sie sich bitte an das SSC der Hochschule wenden.

Links

Informationen für Studierende anderer Hochschulen

Studierende von anderen Hochschulen, die nicht im RMV-Gebiet liegen, können kein Semesterticket für den RMV erwerben. Wenn Du z.B. wegen eines Praktikums oder ähnlichem im RMV-Gebiet fahren willst, kannst Du Dir ermäßigte Wochen- oder Monatskarten zum Auszubildendentarif kaufen. Dazu einfach mit Deinem Studierendenausweis in eine RMV-Mobilitätszentrale oder eine der zahlreichen Verkaufsstellen gehen - dort erhältst Du eine Kundenkarte für Auszubildende, mit der Du ermäßigte Zeitkarten kaufen kannst.