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Ansprüche sichern! – Ab 2018 kann Kindergeld nur noch 6 Monate rückwirkend beantragt werden
Ansprüche sichern! – Ab 2018 kann Kindergeld nur noch 6 Monate rückwirkend beantragt werden
Wer selbst schon Kinder hat – oder falls die Eltern versäumt hatten, für alle Zeiträume seit Januar 2013 Kindergeld zu beantragen, in denen ein Anspruch bestanden haben könnte: Nur noch bis 31.12.2017 ist es möglich, Kindergeld bis zu vier Jahre rückwirkend zu beantragen.
- ausführliche Informationen auf www.studis-online.de