Studentische Selbstverwaltung
Studentischer Ältestenrat
Der Ältestenrat ist ein Gremium der studentischen Selbstverwaltung und wirkt laut Satzung darauf hin, dass die Studierendenschaft und ihre Organe (z.B. Fachschaftsräte, AStA, StuPa) ihre Aufgaben im Einklang mit den Gesetzen, der Satzung und anderen Vorschriften erfüllen.
Auf Antrag einer Studentin oder eines Studenten der Hochschule entscheidet der Ältestenrat über die Rechtmäßigkeit von Wahlen und allen weiteren Handlungen der Organe der Studierendenschaft und der Fachschaftsräte, die zu einer veränderten personellen Zusammensetzung eines Organs der Studierendenschaft, der Fachschaftsräte oder eines in dieser Satzung vorgesehenen studentischen Gremiums führen. Ebenso auf Antrag einer oder eines Studierenden der h_da (oder von Amts wegen) entscheidet der Ältestenrat über die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen und Maßnahmen der Organe der Studierendenschaft.
Alle weiteren Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder des Ältestenrates sind in der Satzung der Studierendenschaft nachlesbar.
Wer sich im Ältestenrat engagieren möchte, darf in keinem Gremium der studentischen Selbstverwaltung aktiv sein (FS-Rat, StuPa, AStA etc.).
Derzeit ist der Ältestenrat unbesetzt und es werden dringend Bewerber*innen gesucht.
Studentische Vollversammlungen
In der Vollversammlung sind alle immatrikulierten Studierenden der Hochschule Darmstadt stimmberechtigt.
Aufgaben der Vollversammlung sind u.a.:
- Beschlussfassungen über die Belange der Studierendenschaft. Beschlüsse der Vollversammlung haben empfehlenden Charakter. Sie sind von den zuständigen Organen der Studierendenschaft zu bearbeiten.
- Der Allgemeine Studierendenausschuss hat auf der Vollversammlung über die aktuellen Angelegenheiten der Studierendenschaft zu informieren.
- Information und Diskussion zu einer Urabstimmung.
Eine Vollversammlung hat mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Studierenden folgende Rechte:
- Anträge zur Beschlussfassung zu stellen, die dem Studierendenparlament zur Entscheidung vorgelegt werden,
- Resolutionen zu verabschieden,
- Aktionswillen zu bekunden.
Die Vollversammlung wird durch das Präsidium des Studierendenparlaments einberufen:
- auf schriftlichen Antrag von mindestens fünf Prozent der an der Hochschule immatrikulierten Studierenden,
- auf Antrag des AStA,
- auf Antrag der Mehrheit der Fachschaftsräte oder
- auf Antrag des Studierendenparlaments
Unabhängig der studentischen Vollversammlung sollten die Fachschaftsräte einmal im Semester eigene Fachschaftsvollversammlungen einberufen, deren Empfehlungen auf der nachfolgenden Fachschaftsratssitzung Gegenstand der Debatte sind.
Studentischer Wahlvorstand
Der Wahlvorstand hat die Aufgabe, die Wahlen zum Studierendenparlament und den Fachschaftsräten - in enger Absprache mit den Zentralen Wahlvorstanden für den Senat bzw. den Fachbereichsräten - vorzubereiten und zu organisieren.
Zu den Aufgaben gehören u.a.
- Prüfung, Zulassung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge,
- Prüfung der Stimmzettel,
- Feststellung des vorläufigen und des endgültigen Wahlergebnisses,
- Zuteilung der Sitze,
- Wahlprüfungen.
Mehr Informationen zu den Wahlen der studentischen Selbstverwaltung, also zum Studierendenparlament (StuPa) und den Fachschaftsräten gibt es hier.
Wer im studentischen Wahlvorstand mitarbeiten möchte, kann sich nicht für den Fachschaftsrat oder das Studierendenparlament aufstellen. Eine kommende Bewerbung für den Fachbereichsrat oder Senat ist aber möglich.
Studentischer Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) prüft das Finanzgebaren der Studierendenschaft in sachlicher, wirtschaftlicher und rechnerischer Hinsicht und erstattet dem Studierendenparlament schriftlich Bericht.
Klingt kompliziert, aber eigentlich wird geprüft, ob für alle Einnahmen oder Ausgaben entsprechende Belege und Beschlüsse vorliegen und die gesamte Finanzbuchführung schlüssig ist.
Der RPA wird im Studierendenparlament für die Prüfung eines Haushaltsjahres gewählt, wobei die tatsächliche Arbeit, also die eigentliche Prüfung erst dann stattfindet, wenn das Haushaltsjahr abgeschlossen ist.
Wer sich für die Arbeit im RPA interessiert, darf kein AStA-Mensch und vorzugsweise auch kein Mitglied im FS-Rat oder Studierendenparlament sein.
Die Mitglieder des jeweils aktuellen Rechnungsprüfungsausschusses sind über die Mailadresse rpa@asta-hda.de zu erreichen.