fachschaftsraete

Studentischer Ältestenrat

Der Ältestenrat ist ein Gremium der studentischen Selbstverwaltung und wirkt laut Satzung darauf hin, dass die Studierendenschaft und ihre Organe (z.B. Fachschaftsräte, AStA, StuPa) ihre Aufgaben im Einklang mit den Gesetzen, der Satzung und anderen Vorschriften erfüllen.

Der Ältestenrat besteht aus 5 Studierenden und setzt sich zusammen aus 

  • 3 Mitgliedern verschiedener Fachschaftsräte, welche durch die Fachschaftenkonferenz benannt werden
  • 1 Mitglied des Studierendenparlaments, welches durch das Präsidium des Studierendenparlaments benannt wird
  • 1 Mitglied des Allgemeinen Studierendenausschusses, welches durch den Allgemeinen Studierendenausschuss benannt wird.

Auf begründeten Hinweis oder von Amts wegen entscheidet der Ältestenrat über die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen der Organe der Studierendenschaft oder befasst sich mit (vermeintlichen) Verstößen von Amtsträgerinnen der Studierendenschaft gegen geltende Gesetze, Satzungen oder Ordnungen. 

Alle weiteren Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder des Ältestenrates sind in der Satzung der Studierendenschaft nachlesbar.

Studentische Vollversammlungen

Der Allgemeine Studierendenausschuss muss mindestens einmal pro Jahr eine hochschulweite Informationsveranstaltung durchführen. Dort soll über wichtige Probleme der Studierendenschaft informiert und diskutiert werden. Zu dieser Veranstaltung soll hochschulweit eingeladen werden. Die Veranstaltung kann im Rahmen einer Vollversammlung stattfinden.

In der Vollversammlung sind alle immatrikulierten Studierenden der Hochschule Darmstadt stimmberechtigt.

Aufgaben der Vollversammlung sind u.a.:

  • Beschlussfassungen über die Belange der Studierendenschaft. Beschlüsse der Vollversammlung haben empfehlenden Charakter. Sie sind von den zuständigen Organen der Studierendenschaft zu bearbeiten.
  • Der Allgemeine Studierendenausschuss hat auf der Vollversammlung über die aktuellen Angelegenheiten der Studierendenschaft zu informieren.
  • Information und Diskussion zu einer Urabstimmung.

Eine Vollversammlung hat mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Studierenden folgende Rechte:

  • Anträge zur Beschlussfassung zu stellen, die dem Studierendenparlament zur Entscheidung vorgelegt werden,
  • Resolutionen zu verabschieden,
  • Aktionswillen zu bekunden.

Die Vollversammlung wird durch das Präsidium des Studierendenparlaments einberufen:

  • auf schriftlichen Antrag von mindestens fünf Prozent der an der Hochschule immatrikulierten Studierenden,
  • auf Antrag des AStA,
  • auf Antrag der Mehrheit der Fachschaftsräte oder
  • auf Antrag des Studierendenparlaments

Unabhängig der studentischen Vollversammlung sollten die Fachschaftsräte einmal im Semester eigene Fachschaftsvollversammlungen einberufen, deren Empfehlungen auf der nachfolgenden Fachschaftsratssitzung Gegenstand der Debatte sind.

Studentischer Wahlvorstand

Der Wahlvorstand hat die Aufgabe, die Wahlen zum Studierendenparlament und den Fachschaftsräten - in enger Absprache mit den Zentralen Wahlvorstand für den Senat bzw. den Fachbereichsräten - vorzubereiten und zu organisieren.

Er besteht aus drei Studierenden und drei Stellvertretungen, welche durch das Studierendenparlament gewählt werden.

Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes gehören u.a.

  • Prüfung, Zulassung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge,
  • Prüfung der Stimmzettel,
  • Feststellung des vorläufigen und des endgültigen Wahlergebnisses,
  • Zuteilung der Sitze,
  • Wahlprüfungen.

Mehr Informationen zu den Wahlen der studentischen Selbstverwaltung, also zum Studierendenparlament (StuPa) und den Fachschaftsräten, gibt es hier.

Wer im studentischen Wahlvorstand mitarbeiten möchte, kann sich nicht für den Fachschaftsrat oder das Studierendenparlament aufstellen. Eine kommende Bewerbung für den Fachbereichsrat oder Senat ist aber möglich.

Studentischer Rechnungsprüfungsausschuss

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) prüft das Finanzgebaren der Studierendenschaft in sachlicher, wirtschaftlicher und rechnerischer Hinsicht und erstattet dem Studierendenparlament schriftlich Bericht.

Klingt kompliziert, aber eigentlich wird geprüft, ob für alle Einnahmen oder Ausgaben entsprechende Belege und Beschlüsse vorliegen und die gesamte Finanzbuchführung schlüssig ist.

Der RPA, bestehend aus drei Studierenden und der gleichen Anzahl Stellvertretungen, wird im Studierendenparlament für die Prüfung eines Haushaltsjahres gewählt, wobei die tatsächliche Arbeit, also die eigentliche Prüfung erst dann stattfindet, wenn das Haushaltsjahr abgeschlossen ist. 

Wer sich für die Arbeit im RPA interessiert, darf für die zu überprüfende Zeit keine Referent*in im Allgemeinen Studierendenausschuss oder der gewerblichen Referate, in den Fachschaftsräten oder Leitungen der Arbeitsgruppen sein und sollte zu Beginn des dem Haushaltsjahr nachfolgendem Semester noch Studierendenstatus haben.