Akademische Selbstverwaltung
Fachbereichsrat
Kurz gesagt: was der Senat für die Hochschule, ist der Fachbereichsrat für den Fachbereich. Es gibt ähnliche Aufgaben, allerdings auf den Fachbereich bezogen.
Im Fachbereichsrat sind auch jeweils 4 Studierende vertreten (FB Media: 5 Studierende), welche bei den Hochschulwahlen gewählt werden.
Senat
Senatsausschuss Evaluation
Senatsausschuss Finanzen
Senatsausschuss Forschung und Entwicklung
Senatskommission Gleichstellung
Senatsausschuss Hochschulentwicklungsplanung (HEP)
Senatsausschuss Internationalisierung
Senatsausschuss Studien- und Prüfungsangelegenheiten (StuP)
Akkreditierungskommission (AKS) der Hochschule Darmstadt
Die Hochschule Darmstadt wurde im Herbst 2020 erfolgreich systemakkreditiert – was bedeutet das? Bisher wurde die Qualität unserer Studiengänge von externen Agenturen begutachtet und bewertet, eine so genannte Programmakkreditierung fand statt. Durch die Systemakkreditierung kann die Hochschule ihre Studiengänge nun selbst akkreditieren, da sie belegt hat, dass sie über ein hochschulinternes Qualitätsmanagementsystem verfügt, welches ein Erreichen der Qualitätsziele und –standards der Studiengänge gewährleistet. Die Akkreditierung der Studiengänge ist seitdem die Aufgabe der unabhängigen Akkreditierungskommission (AKS).
Die AKS hat die Aufgabe, die richtige Durchführung der internen Qualitätssicherungsprozesse eines Studiengangs zu überprüfen, die Gutachten externer Fachgutachter*innen zu analysieren und die vorhandenen Unterlagen in der Gesamtschau zu bewerten. Darauf basierend trifft die AKS eine Entscheidung bezüglich der Akkreditierung eines Studiengangs und der daran gekoppelten Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates. Die Mitarbeit in der Akkreditierungskommission bietet demnach die Chance sich bei der Qualitätssicherung der Studiengänge aktiv einzubringen.
Der Akkreditierungskommission gehören acht stimmberechtigte Mitglieder an:
- vier Mitglieder der Professor*innengruppe,
- ein Mitglied der Gruppe Mitarbeiter*innen,
- zwei Studierende,
- ein Mitglied des Präsidiums (Vizepräsident*in für Studium, Lehre und studentische Angelegenheiten (VPS)) sowie
- ein*e Mitarbeiter*in der zentralen Organisationseinheit Qualitätsmanagement Studium und Lehre (ZOE QmSL) mit beratender Stimme.
Die Mitglieder werden vom Senat gewählt und dürfen nicht gleichzeitig Mitglied des Senatsausschusses für Studien- und Prüfungsangelegenheiten (StuP) und des Senatsausschusses für Hochschulentwicklungsplanung (HEP) sein. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr (eine Wiederwahl ist möglich).
Die AKS tagt in der Regel zweimal pro Semester auf Grundlage einer eigenen Geschäftsordnung. Alle Kommissionsmitglieder werden von der zentralen Organisationseinheit Qualitätsmanagement Studium und Lehre im Vorfeld geschult.
Bei Interesse an einer Mitarbeit in der Akkreditierungskommission wendet Euch bitte an:
Jessica Reinard
Geschäftsstelle Akkreditierungskommission
Tel: +49.6151.533 60263
geschaeftsstelle-aks@h-da.de