Überbrückungshilfe wieder gestartet
Bis einschliesslich März 2021 kann für jeden Monat gesondert ein Antrag für die Überbrückungshilfe gestellt werden, immer vorausgesetzt, dass man pandemiebedingt nachweislich sich in einer finanziellen Notlage befindet.
Wir empfehlen, jeden Monat den Antrag zu stellen, auch wenn man im Vormonat abgelehnt wurde!
Des Weiteren wurde die Zinsfreiheit für den KfW-Studienkredit bis zum Ende 2021 verlängert. Hier können Studierende einen Kredit bis max. 650 EUR pro Monat, unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem der Eltern, beantragen, sofern sie sich noch nicht im 10. Fachsemester befinden, jünger als 44 Jahre und an einer deutschen Adresse gemeldet sind.
So verlockend das zinslose Darlehen ohne Prüfung von Sicherheiten auch auf dem ersten Blick aussieht - es handelt sich um ein Darlehen, welches in jedem Fall zurück zu zahlen ist und nach Ende der Zinsfreiheit mit Zinsen um knapp über 4% belegt sind! Prüft bitte daher vor der Aufnahme unbedingt, ob es Alternativen wie private Netzwerke, (Änderungs-)Anträge beim BAföG-Amt, Stipendien oder anderes gibt!
Kritische Einschätzungen der Hilfen: