Resolution des 51. StuPa der h_da zu den preislichen Änderungen des in den Mensen des Darmstädter Studierendenwerks
Resolution des 51. Studierendparlamentes der h_da zu den preislichen Änderungen in den Mensen des Darmstädter Studierendenwerks
Das 51. Studierendenparlament der Hochschule Darmstadt äußert sich hiermit zu den Änderungen in den Mensen des Darmstädter Studierendenwerks. In seiner Gesamtheit befindet das Parlament und in Zustimmung aller AStA-Referent*innen der Hochschule Darmstadt, dass die Grundlagen der neuen Preisberechnungen fragwürdig sind und revidiert werden müssen. Zudem wird angemahnt, die Aktion „Zu gut für die Tonne“ sofort wieder aufzunehmen.
Am 16.11.2022 wurde vom Verwaltungsrat des Studierendenwerks Darmstadt die Änderung des Aufschlagfaktors der Mensapreis beschlossen. Der Wareneinsatz der Zutaten wird mit einem Aufschlagsfaktor für die aufgewendete Energie und Personalkosten, welche bei der Zubereitung der Gerichte benötigt wird, multipliziert. Daraus geht der Verkaufspreis des Gerichtes hervor. In den vergangenen Jahren wurde bei veganen und vegetarischen Gerichten meistens mit dem Faktor 2 und in der Regel bei Fleisch-/ Fischgerichten mit dem Faktor 3 gerechnet. Gemäß der beschlossenen Änderung wird ab 2023 allen Gerichten einen Aufschlagsfaktor von 2,4 zugewiesen.
Die Erhöhung des Aufschlagfaktors aus wirtschaftlichen Gründen ist grundsätzlich verständlich, jedoch werden durch die Entscheidung des Verwaltungsrates vegetarische und vegane Gerichte nicht anders behandelt als fleisch- und fischhaltige Gerichte. Vegane und vegetarische Gerichte sind in ihrer Produktionskette meistens mit einem kleineren Energieaufwand verbunden als fleisch- und fischhaltige Gerichte. Die beschriebene Anpassung des Aufschlagfaktors unter den angegebenen Gründen ist damit nicht nachvollziehbar. Es darf in Anbetracht der Umweltauswirkungen von Fleisch und Fisch Gerichten nicht sein, dass diese Gerichte in Relation günstiger werden. Vegane und vegetarische Gerichte sind immer die umweltverträglicheren Gerichte und sollten deshalb auch deutlich günstiger angeboten werden und nicht mit Fleisch- und Fischgerichten gleichgesetzt werden.
Die Folgen der Entscheidung stellen damit die Entscheidungsfindung sowie die Entscheidungsgründe selbst in Frage. Steigende Energiepreise erfordern mindestens die gleiche Erhöhung der Energiepauschalen für die unterschiedlichen Gerichte. Besser wäre es, den Aufschlagfaktor pauschal für Gerichte mit einem hohen Energieaufwand und dadurch mit hohen Energiekosten stärker zu erhöhen, als für die energieärmeren Gerichte.
Die Entscheidung des Verwaltungsrates bewirkt jedoch das genau Gegenteil. Energieaufwändige Gerichte werden günstiger, energiearme Gerichte werden teurer. Entsprechend kommt das Studierendenparlament zu dem Beschluss diese Entscheidung als schwerwiegend falsch zu verurteilen. Die Entscheidung des Verwaltungsrates ist somit inakzeptabel und sollte revidiert werden!
Seit dem 09.01.2023 ist zusätzlich die Aktion "Zu gut für die Tonne" ausgesetzt (Hier wirdeigentlich übriggebliebenes Essen zum halben Preis verkauft, um Lebensmittelverschwendung vorzubeugen). Das Studierendenwerk gibt als Grund für die Aussetzung an, dass einige Studierende das Angebot missbrauchen. Es ist selbstverständlich schade, dasses diese Fälle gibt. Vollständig wird ein solches Verhalten nie vermieden werden können.
Dennoch ist es unglaubwürdig zu behaupten, dass eine „nicht vernachlässigbare Zahl von Gästen bis zu 20 Minuten“ auf den Aktionspreis wartet. Eine Zeitspanne in der das Essen mit Sicherheit kalt wird und nicht mehr gut schmeckt. Wenn die Hochschulgastronomie dieses Warten als ein Problem sieht und sich auch dem Problem bewusst ist, dass einige Studierende finanziell auf die reduzierten Preise angewiesen sind, so bleibt es unverständlich wieso für das Jahr 2023 die Anpassung des Aufschlagsfaktors im Verwaltungsrat beschlossen wurde. Studierende in finanziellen Engpässen werden davon eben so hart getroffen, wie durch die Aussetzung der Aktion "Zu gut für die Tonne".
Das 51. Studierendenparlament der Hochschule Darmstadt fordert zu diesen beiden Entscheidungen eine Stellungnahme inklusive Erklärung von den Verantwortlichen des
Studierendenwerks Darmstadt.
Darmstadt den 17. Januar 2023, gez. 51. Studierendenparlament Hochschule Darmstadt
(Kontakt: stupa@asta-hda.de)