AStA der Hochschule Darmstadt
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neue Satzung, Wahl- und Geschäftsordnung ab 1.04.19
neue Satzung, Wahl- und Geschäftsordnung ab 1.04.19
Mit Beginn des Sommersemester treten die neue Satzung und Wahlordnung der Studierendenschaft sowie die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments in Kraft.
Die wesentlichen Änderungen in der Satzung sind (teilweise in Kombination mit der Geschäftsordnung des StuPa):
1. für die Fachschaftsräte
- mit den kommenden Wahlen richtet sich die Größe der FS-Räte nach der Größe des Fachbereiches (§ 35 Abs. 2)
- neben den regulären Mitgliedern im FS-Rat wird es mit den kommenden Wahlen auch Stellvertretungen in gleicher Anzahl wie Mitglieder geben (§ 35 Abs. 2)
- Finanzanträge an das Studierendenparlament müssen eine Woche und einen Tag vor der StuPa-Sitzung beim Präsidium des StuPa eingehen, um als fristgerecht zu gelten
2. für das Studierendenparlament
- mit den kommenden Wahlen wird es neben den 33 Parlamentarier*innen die gleiche Anzhal Stellvertretungen geben (§ 9 Abs. 1)
- die Einladungen werden 14 Tage vor der Sitzung verschickt, eine aktualisierte Einladung samt aller dazugehöriger Unterlagen und Anträge 1 Woche vor der Sitzung (§ 11 Abs. 5)
- auf der 1. Sitzung des StuPa werden in Zukunft nur noch die Referate eröffnet und ihnen Aufgaben zugewiesen, die Wahl der Referent*innen findet auf einer Wahlsitzung 14 Tage später statt (§ 24)
- wenn ein*e Parlamentarier*in in den AStA gewählt wird, ruht ihr*sein Platz im StuPa und es rückt jemand von der Liste nach (§ 17 Abs. 3)
3. für den AStA
- alle im StuPa eröffneten Referate werden umgehend hochschulweit ausgeschrieben und 14 Tage später auf einer Wahlsitzung besetzt (§ 24)
- die Amtszeit der neuen AStA-Referent*innen beginnt zum Ersten des Folgemonats nach der Wahlsitzung (§ 25)
Dies und alles anderes könnt Ihr selbstverständlich auch in den Ordnungen nachlesen.