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Beschluss zur Corona bedingten Auslegung des § 14 Abs. 1 ABPO für die Prüfungen des Wintersemester 20/21 im Sommersemester 2021
Beschluss zur Corona bedingten Auslegung des § 14 Abs. 1 ABPO für die Prüfungen des Wintersemester 20/21 im Sommersemester 2021
Das Präsidium der Hochschule Darmstadt hat am 23.03.2021 einen Beschluss über die Ausdehnung des Prüfungszeitraumes im WS 20/21 gefasst. Er betrifft Studierende, die eigentlich im Wintersemester hätten fertig werden wollen.
Darin heisst es u.a., dass
- für Studierende im Studienabschluss, die ihre eigentlich für das WS (bis 31.03.2021) geplanten letzten Prüfungen im Sommersemester 2021 ablegen müssen, keine Rückmeldung zum Sommersemester notwendig ist. Die Immatrikulation im Wintersemester umfasst auch noch die finalen Prüfungen im Sommersemester.
- die Studierenden, die die Prüfungen leider nicht bestehen, sich nachträglich und ohne Säumniszuschlag für das Sommersemester zurückmelden können - bis zum 29.10.2021.
Wer sich also schon vorsorglich für das Sommersemester zurückgemeldet hat, um die finalen Abschlussprüfungen aus dem Wintersemester abzulegen, kann bis zum 15.04.2021 einen Antrag auf Rückerstattung des kompletten Semesterbeitrages beim Student Service Center stellen. Allerdings habt Ihr dann auch kein Semesterticket mehr und keinen Studierendenstatus für z.B. die studentische Krankenkversicherung.